Gefahrstoffe

rechtssicher und praxisnah

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen ist in vielen Branchen unvermeidlich – umso wichtiger ist ein professioneller Umgang mit den damit verbundenen Risiken. Arbeitgeber sind gemäß § 6 und § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Was wir für Sie tun:
Incycle unterstützt Sie bei der professionellen und rechtssicheren Durchführung der Gefährdungsbeurteilung – individuell auf Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zugeschnitten. Wir analysieren die spezifischen Gefährdungen in Ihrem Betrieb, dokumentieren diese rechtssicher und leiten daraus maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen ab – unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und branchenspezifischen Gegebenheiten.

Ihre Vorteile:

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe gemäß gesetzlicher Anforderungen und mit der geforderten Fachkunde (GefStoffV, ArbSchG, TRGS 400, TRGS 510, ff.)
  • Rechtssichere Dokumentation gemäß GefStoffV und TRGS
  • Analyse und Bewertung spezifischer Gefährdungen im Betrieb
  • Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen

Für wen ist diese Dienstleistung relevant?
Unsere Leistung richtet sich an Unternehmen jeder Größe, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird – z. B. in der Industrie, im Handwerk, in Laboren oder bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Lassen Sie sich jetzt beraten
Ob bei der Ersterstellung, Aktualisierung oder Überprüfung bestehender Gefährdungsbeurteilungen – wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Erfahrung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gemeinsam sorgen wir für Sicherheit und Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.