10. January 2024

FAQ Einwegkunststofffonds

Seit dem 01.01.2024 sind Herstellerinnen und Hersteller nach dem im Mai 2023 verkündeten EWKFondsG verpflichtet, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Dies funktioniert über die Zahlung einer Abgabe pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Produkte. Die genaue Funktionsweise und das notwendige Vorgehen finden Sie im Folgenden.

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