29. November 2023

PPWR: Änderungen an EU-Verpackungsverordnung

Das Europäische Parlament hat in einer Plenarabstimmung seine Position zur künftigen europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) mit 426 Ja-Stimmen, 125 Nein-Stimmen und 74 Enthaltungen festgelegt. Die Abgeordneten haben zahlreiche Änderungsanträge angenommen, um umfassende Ziele zur Reduzierung von Verpackungen zu setzen.

Diese beinhalten u.a. eine Reduzierung von Verpackungen um 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040. Weitergehende Reduktionsziele um zusätzlich 5 % wurden für Kunststoffverpackungen festgelegt. Das Plenum hat auch zugestimmt, eine Zielsetzung für die separate Erfassung von Verpackungsabfällen in die Verordnung aufzunehmen. Gemäß dieser Bestimmung wären die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis spätestens 2029 eine Sammelquote von 90 Prozent für Verpackungsmaterialien wie Kunststoff, Holz, Glas, Aluminium, Fe-Metall sowie Papier, Pappe und Karton (PPK) zu erreichen. Das Plenum unterstützte weitergehend die Forderung des Umweltausschusses nach einem Verbot von sehr leichten Plastiktragetaschen und bestimmten Verpackungsformaten. Zudem stimmte es für das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie für eine Zielvorgabe zur Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen.

Diese Entscheidungen haben jedoch Bedenken bei einigen Verbänden wie Euric und FEAD hervorgerufen, die die Bestimmungen über den Zugang zu Recyclingmaterial kritisieren. Sie sehen in dem angedeuteten Erstzugriffsrechts eine Verzerrung des freien Markts und die mögliche Benachteiligung kleinerer Unternehmen. Die Verbände hoffen darauf, dass der Rat der EU in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament diese Bestimmungen streicht. Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Anrechnung biobasierter Kunststoffe auf den Rezyklatanteil, was von Euric und FEAD als untergrabend für die Recyclingbemühungen angesehen wird. Die Klarheit bezüglich der Unterscheidung zwischen recycelten und biobasierten Kunststoffen wird gefordert, um die Integrität der Zielvorgaben für den Rezyklatgehalt zu bewahren. Trotz dieser Kontroversen begrüßen Euric und FEAD die Bestimmungen über die Mindestquote für die Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen sowie die Vorgaben zur Recycelbarkeit.

Neben Anerkennung für die festgelegten Ziele und Verbote gibt es Kritik, u.a. vom Mehrwegverband Deutschland e.V., über die gestrichenen Maßnahmen und Ausnahmen, die potenziell den Fortschritt in Richtung umweltfreundlicherer Verpackungsmethoden und -ziele beeinträchtigen könnten. So sind folgende Ziele nicht aufgenommen worden:

  • Mehrwegquoten für Takeaway von Speisen und Getränken
  • Alle Quoten für Transportverpackungen und den E-Commerce für das Jahr 2040
  • Es sind weitreichende Ausnahmen hinzugekommen, die die Umsetzung von Mehrwegzielen für 2030 erschweren, wie beispielsweise Ausnahmen für Transportverpackungen aus Karton.
  • Jeder Mitgliedstaat, der für bestimmte Verpackungen eine Sammelquote von über 85 % erreicht, ist von den „Mehrwegzielen“ befreit
  • Die Möglichkeit zur Einführung von Mehrwegquoten für weitere Kategorien wurde auf frühestens 2040 verschoben

Der Rat der EU hat seine Position zur Verpackungsverordnung noch nicht festgelegt, plant jedoch, dies bis zum Treffen der EU-Umweltminister im Dezember zu tun. Danach könnten die "Trilog"-Verhandlungen zwischen Vertretern von Rat und Parlament über die endgültige Fassung der Verordnung beginnen.
 

Weitergehende Informationen:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 22.11.2023
Übersicht Revision PPWR, Fahrplan des Legislativzuges