20. September 2022

Mehr Kontrolle der GewAbfV gleich mehr Klimaschutz

Seit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 2017 sind die Pflichten und Anforderungen an eine gewerbliche Abfallentsorgung deutlich verschärft (siehe Beitrag vom 01.08.2022). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert nun die Länder für den schleppenden Vollzug und die mangelhafte Kontrolle. Die Folge sind nicht nur Wettbewerbsungleichheiten sondern auch deutlich höhere CO2-Emissionen.

Die DUH bezieht sich auf eine aktuelle Umfrage, derzufolge die meisten Bundesländer nicht genau sagen können, in welchem Umfang auf ihrem Gebiet Kontrollen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen erfolgen. Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seien völlig ahnungslos und verwiesen auf die zuständigen unteren Abfallbehörden. Berlin habe nur sehr eingeschränkte Kenntnisse über den Vollzug seiner Bezirke, und in Hamburg seien die Aktivitäten zur Überprüfung der Getrenntsammlung coronabedingt weitestgehend eingestellt worden. Die gleiche Begründung würden auch die hessischen Regierungspräsidien nutzen, um die geringe Anzahl an Kontrollen zu rechtfertigen. Andere Bundesländer wie das Saarland kontrollieren der DUH zufolge hauptsächlich vom Schreibtisch aus die Unterlagen statt vor Ort zu überprüfen. Das Land Bremen habe sich zum Vollzug der Verordnung nicht äußern wollen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein würden die meisten Verstöße feststellen und gemeinsam mit Baden-Württemberg die meisten Verfahren eröffnen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) fordert mehr Kontrolle: BDE-Geschäftsführer Jens Loschwitz „Wir brauchen nicht weniger, sondern vielmehr mehr Vollzug der GewAbfV" (Euwid 12.08.22). Die Aussage erfolgte im Zuge der Kritik Baden-Württembergs an der Pflichtrestmülltonne und ihrer Einschätzung als Vollzughindernis und somit der Überlegung die Anstrengungen für Kontrollen und Vollzug der GewAbfV einzustellen. Eine weitere Reduzierung der ohnehin eingeschränkten Durchsetzung.

Dabei können mangelnde Kontrollen gleich zu mehreren negativen Effekten führen. Eigentlich zu trennende Abfälle werden ordnungswidrig gemischt und landen somit in der Verbrennung statt einem Recycling zugeführt zu werden. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes betrifft dies circa 1,4 Mio Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr. Bei konsequenter Durchsetzung und Trennung könnte somit ein Einsparpotential von bis zu 2,9 Mio Tonnen CO2 im Jahr erreicht werden, rechnet die DUH vor. Das ein strenger Vollzug deutlichen Einfluss auf die Reduzierung der Emissionen hat, zeigt auch die Studie von Prognos und CE DELFT im Auftrag der Abfallwirtschaftsverbände European Waste Management Association (FEAD), Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP), RDF Industry Group und der Dutch Waste Management Association (DWMA). Dementsprechend kann bei erfolgreicher Anwendung der aktuellen Abfallgesetzgebung in der EU27+Vereinigtes Königreich bis 2035 die Vermeidung von CO2-Emissionen um eine Einsparung von 150 Mio. t CO2eq deutlich verbessert werden.
Fehlende Kontrollen können zudem Wettbewerbsnachteile für gesetzeskonform agierende Unternehmen bedeuten: „Das demotiviert die Unternehmen, die sich an die Verordnung halten und ihren Abfall sauber trennen“, so Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Ordnungswidriges Verhalten wird somit sogar noch verstärkt.