Höhere Abfallkosten aufgrund von CO2-Preis für Müllverbrennung und Maut
Durch die Aufnahme der Müllverbrennungsanlagen in den nationalen Emissionshandel ab dem 01.01.2024 sowie die Einführung einer CO2-Maut zum 01.12.2023 ist mit deutlich steigenden Abfallkosten ab dem kommenden Jahr zu rechnen.
Das Ende 2020 verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterwirft verschiedene Brennstoffe –u.a. Benzin, Erdgas und Heizöl – der CO2-Bepreisung. Nach Beschluss der Gesetzesänderung am 20.10.2022 werden nun Müllverbrennungsanlagen ab dem 01.01.2024 miteinbezogen. Mitverbrennungsprozesse in der Zementwirtschaft oder EBS-Kraftwerken sind nicht betroffen, da diese bereits am Europäischen Emissionshandel teilnehmen.
Was bedeutet das?
Im Gegensatz zu den Regelbrennstoffen sind bei Abfall nicht die Inverkehrbringer abgabepflichtig, sondern die Anlagenbetreiber. Diese zahlen für jede Tonne CO2 einen Preis, indem sie für die verursachten Emissionen Zertifikate erwerben. Für 2024 und 2025 gilt ein Festpreis von 35 € bzw. 45 € pro Tonne CO2. Ab 2026 beginnt die Versteigerungsphase mit einem Preis zwischen 55 und 65€.
Die genaue Berechnung der CO2-Bepreisung für die einzelnen Abfallarten ist in der Emissionsberichtserstattungsverordnung (EBeV2030) geregelt. Hierbei sind nur fossile Kohlendioxidemissionen kostenpflichtig, während biogene nicht erfasst bzw. herausgerechnet werden. Da es sich bei Abfällen naturgemäß um sehr heterogene Stoffgemische handelt, ist die Berechnung komplex. Es stehen 5 Mess- bzw. Berechnungsverfahren zur Verfügung, zwischen denen die Anlagenbetreiber wählen können:
- Berechnung von Standardwerten: unterschiedliche Abfallschlüsselnummern werden zu Brennstoffsorten zusammengefasst und den Gruppen spezifische Biomasseanteile, Heizwerte und Emissionsfaktoren zugewiesen. Bei Anwendung dieser Werte ergeben sich im Jahr 2024 beispielsweise CO2-Kosten (netto) in Höhe von ca. 21 € je Tonne für Gewerbeabfall, ca. 36 € je Tonne für LVP-Sortierreste und ca. 5 € je Tonne für Altholz
- Ableitung nach historischen Analysen: individuellen Festwerte je Entsorger oder Abfalltyp, die auf Basis historischer Analysen abgeleitet werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass diese Werte repräsentativ für künftige Chargen desselben Entsorgers oder Abfalltyps sind. Der Nachweis erfolgt durch eine jährliche Kontrollanalyse
- Probenahme und Analyse: individuelle und repräsentative Analyse von festgelegten Mengen und Intervallen
- Literaturwerte: Vereinbarungen mit der zuständigen Behörde (DEHSt) auf Basis von bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Messung: kontinuierliche und direkte Messung der Kohlendioxid-Konzentration und des Abgasvolumenstroms im Abgaskanal oder im Abgaskamin, abzüglich des Biomasseanteils
Was bedeutet dies für die Abfallkosten?
Entsorger hatten vor Gesetzesverabschiedung eine mögliche Kostensteigerung von bis zu 30% angegeben. Eine Studie der Bundesregierung kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Steigerung bei einem mittleren Abfallaufkommen bei 3-8% bei einem CO2-Preis von 65€ in 2026 liegen wird.
Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland berechnet für 2024 Mehrkosten von ca. 26 € pro Tonne für Siedlungsabfall und 90 € für Kunststoffabfall sowie für 2026 38 € bzw. 130 €.
Konkrete Angaben über die Höhe oder Preisanpassungen hat nach unserem Kenntnisstand allerdings bis jetzt noch keine Anlage verkündet. Insgesamt scheint noch eine größere Unsicherheit über das genaue Vorgehen und die Kosten zu herrschen.
Ab dem 01. Dezember 2023 werden CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag abhängig von der Emissionsklasse erhoben. Die Einstufung erfolgt in 5 Klassen, wobei gilt je niedriger die CO2-Emission, desto höher und besser die Emissionsklasse. Alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden automatisch der Klasse 1 zugeordnet. Eine bessere Emissionsklasse muss beantragt werden, wobei Fahrzeuge bis Baujahr 7/2019 nicht besser als Klasse 1 eingestuft werden können.
Pro Tonne CO2 liegt der Aufschlag bei 200 €. Dadurch wird der Mautpreis zur aktuellen Situation nahezu verdoppelt.
Konkret wird für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet. Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten an die KundInnen weitergegeben werden.
Die Tabelle gibt die Maut in Cent ab 1.12.2023 bis 30.6.2024 für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1 an. Alle weiteren Tarife finden Sie hier.
Fahrzeug | 7,5 bis <12 t | 12 t bis 18 t | >18 t mit bis zu 3 Achsen | >18 t mit 4 Achsen | >18 t mit 5 oder mehr Achsen | |||||
| neu | alt | neu | alt | neu | alt | neu | alt | neu | alt |
Euro VI | 17,8 | 9,8 | 24,0 | 14,0 | 30,5 | 18,1 | 32,4 | 19,0 | 34,8 | 19,0 |
Euro V/EEV | 20,6 | 12,6 | 27,7 | 17,7 | 35,5 | 22,1 | 36,3 | 22,9 | 38,9 | 22,9 |
Euro IV | 22,2 | 14,2 | 28,8 | 18,8 | 37,3 | 23,9 | 38,8 | 25,4 | 41,4 | 25,4 |
Euro III | 25,1 | 17,1 | 33,0 | 22,6 | 43,1 | 29,3 | 45,4 | 31,6 | 47,8 | 31,6 |
Euro II | 27,6 | 19,6 | 35,0 | 24,6 | 46,1 | 32,3 | 48,7 | 34,9 | 51,1 | 34,9 |
Euro I/O | 27,7 | 19,7 | 35,2 | 24,8 | 48,6 | 32,8 | 51,2 | 35,4 | 51,6 | 35,4 |
Emissions- | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ab dem 01. Juli 2024 sind zudem alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig (ausgenommen emissionsfreie Fahrzeuge).