Dokumentation

Jährliche Dokumentation gemäß GewAbfV

Unkompliziert für alle Ihre Standorte

Die Dokumentation der anfallenden Abfälle ist das Kernstück der novellierten Gewerbeabfallverordnung. Jeder Abfallerzeuger ist seit August 2017 nach der GewAbfV verpflichtet, die bei ihm anfallenden Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist pro Abfallanfallstelle/Standort und bei Bau- und Abbruchabfällen pro Baumaßnahme zu führen. Die Dokumentation ist obligatorisch und muss grundsätzlich vorgehalten werden.

Zum einen ist die Dokumentation über Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, sowie über Liefer- oder Wiegescheine und ähnliche Dokumente, welche eine getrennte Abfallerfassung belegen, vorzunehmen. Weiterhin muss die Überführung bzw. Zuführung des Abfalls zum Recycling über eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, erfolgen. Für den Fall, dass von der Getrenntsammlungspflicht abgewichen wird, muss ebenfalls eine Dokumentation erfolgen, welche diese Abweichung begründet.

Die gesamte Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auch rückwirkend für maximal drei Jahre vorzulegen. Die Vorlage der Dokumentation hat auf Verlangen elektronisch/digital zu erfolgen.

Incycle hat aus der Vielzahl der behördlichen Vorlagen eine universelle, mit der Verordnung konforme Vorlage erstellt und setzt diese flächendeckend für die Dokumentation ein.

Unsere Leistungen:

  • bei Bedarf Anfrage und Einholung aller notwendigen Daten und Bescheinigungen von den Entsorgern und Vorbehandlungsanlagen
  • Erstellung der vollständigen Dokumentation entsprechend der behördlich geforderten Unterlagen
  • Jährliche Aktualisierung
  • Geringe Zuarbeit bei Veränderungen erforderlich (Fotos kundenseitig)

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