11. August 2025

BEHV-Änderung beschlossen – Neue Preisregeln für CO₂-Zertifikate ab 2026

Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung die „Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)“ beschlossen. Der bisherige Festpreis für Emissionszertifikate im nationalen Brennstoffemissionshandel wird in 2026 durch ein Versteigerungsverfahren ersetzt. Wie bereits vorher angekündigt wird der Preis in einem Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne CO₂ liegen.

Ablauf der Versteigerungen in 2026
Die Gesamtversteigerungsmenge wird von der zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle anhand der vorgesehenen Emissionsmenge berechnet und soll bis zum 30. April 2026 auf ihrer Internetseite veröffentlicht werden. Die Versteigerung erfolgt in mehreren Terminen, wobei die Anzahl der Termine reduziert wird, wenn die verbleibende Menge unter bestimmte Schwellenwerte fällt. Das Versteigerungsverfahren erfolgt nach dem Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde pro Versteigerung. Zum festgesetzten Zeitpunkt werden die abgegebenen Gebote nach der Höhe des Gebotspreises gereiht. Die dargelegten Gebotsmengen werden aufsummiert, beginnend bei dem höchsten Gebotspreis. Der Preis des Gebotes, bei dem die aufsummierten Gebotsmengen die angebotene Menge an Emissionszertifikaten erreichen oder überschreiten, ist der Zuschlagspreis. Alle Gebote, die in die Summenbildung eingegangen sind und deren Gebotspreis höher ist als der Zuschlagspreis, werden entsprechend der Höhe des Zuschlagspreises
zugeteilt.

Auswirkungen auf die Entsorgungskosten
Nach unserem Kenntnisstand hat bisher noch kein Entsorger ein konkretes Vorgehen kommuniziert, insbesondere, wie die Kosten festgelegt werden. Im günstigsten Fall bleiben die Kosten mit 55 € pro Tonne CO₂ auf dem bisherigen Niveau. Im ungünstigsten Fall von 65 € pro Tonne CO₂ werden die Kosten jedoch deutlich steigen. Bei gemischten Verpackungen (15 01 06) würde dies beispielsweise bei derzeit angenommenen 33,20 € pro Tonne Abfall eine Steigerung um 18,16 % auf 39,23 € bedeuten.

Effizient Kosten senken mit Incycle
Die Änderungen der Brennstoffemissionshandelsverordnung wirken sich direkt auf die Entsorgungskosten aus, insbesondere bei gemischten Abfällen. Durch eine verbesserte Sortierung und ein funktionierendes Abfallmanagement lassen sich diese Kosten allerdings deutlich reduzieren. Incycle unterstützt Unternehmen dabei, durch optimierte Sortierprozesse ihre Emissionskosten zu minimieren und die Einhaltung der Vorgaben effizient zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihre Entsorgungsprozesse optimieren und Kosten senken können. Sie erreichen uns unter www.incycle.de/kontakt.

Hinweis zu den Regelungen ab 2027
Ab dem Jahr 2027 erfolgt der Verkauf der Emissionszertifikate zu marktbasierenden Preisen. Der Verkauf beginnt jeweils im dritten Quartal und wird mindestens monatlich durchgeführt, sofern keine besonderen Anordnungen für einen geordneten Verkaufsbetrieb vorliegen. Die Preisfestlegung orientiert sich am mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im vorangegangenen Quartal im Rahmen des europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Sollte sich der Beginn des EU-Brennstoffemissionshandels verschieben, wird das nationale System entsprechend fortgeführt.

BEHG und BEHV – was ist der Unterschied?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist das „Grundgesetz“ des nationalen Emissionshandels in Deutschland: Es legt fest, welche Brennstoffe erfasst werden, wer abgabepflichtig ist und wie der Zertifikatehandel grundsätzlich funktioniert. Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die Ausführungsverordnung – sie konkretisiert die Vorgaben des BEHG, etwa zu Preisstufen, Auktionsverfahren, Berichtspflichten oder Fristen. Änderungen an der BEHV, wie jetzt beschlossen, wirken sich somit direkt auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regeln aus.