Novelle des ElektroG zum International E-Waste Day 2024
Anlässlich des heutigen International E-Waste Day 2024 am 14. Oktober wird weltweit auf die zunehmende Menge von Elektro-Altgeräten, die damit einhergehenden Probleme und auf die korrekte Entsorgung von Elektroschrott aufmerksam gemacht.
Dieses Jahr steht der Tag unter dem Motto „Join the E-Waste Hunt – Retrieve, Recycle and Revive“. Dabei stehen vor allem die kleinen Elektrogeräte wie zum Beispiel alte Mobiltelefone, USB-Sticks oder Kabel, welche häufig zu Hause vergessen in Schubladen liegen bleiben, im Fokus. Insbesondere auf Grund der enthaltenen Rohstoffe wie Aluminium, Kupfer oder Lithium ist die sachgemäße Entsorgung wichtig, um die Metalle dem Recycling zu zuführen und die Brandrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung von Geräten mit Lithium-Batterien zu minimieren.
In diesem Kontext kündigte heute auch die stiftung elektro-altgeräte register in Deutschland die Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“ für das Jahr 2025 an, um das Bewusstsein für das Thema Elektroaltgeräte zu schärfen und über die korrekte Entsorgung auf zu klären. Dabei hofft die Stiftung auf die Unterstützung von Akteuren aus Städten und Gemeinden und auch dem Handel (stiftung-ear.de/en/presse/aktuelle-pressemitteilung).
Auf der Seite https://e-schrott-entsorgen.org/ finden sich viele Tipps und Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroaltgeräten, inkl. eines Rückgabefinders und dem schnellsten Weg zum nächsten Repair-Café.
ElektroG-Novelle
Passend dazu wurde letzte Woche am 09.10.24 vom Bundeskabinett eine Novelle des Elektrogerätegesetzes beschlossen. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören:
1. Beibehaltung der 0:1 – Rücknahme für ausschließlich kleine Geräte bis 25 cm:
Die geplante Erweiterung der Rücknahmepflicht auf bis zu 50 cm große Elektroaltgeräte ohne Neukauf eines Gerätes wurde aus dem Entwurf gestrichen.
2. Einführung des Thekenmodells auf Wertstoffhöfen:
Die Einsortierung von E-Altgeräten auf Wertstoffhöfen in die Sammelbehälter darf zukünftig nur noch durch das Personal vor Ort erfolgen, um Fehlwürfe und die resultierende Brandgefahr zu reduzieren
3. Strengere Informationspflichten im Handel:
Sammelstellen im Handel sollen zukünftig einheitlich gekennzeichnet werden und zudem sollen Verbraucher künftig am Verkaufsort (z.B. am Regal) durch das Symbol der getrennten Mülltonne, darauf hingewiesen werden, dass eine getrennte Entsorgung nach dem Gebrauch notwendig ist.
4. Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten:
Verkaufsstellen von Einweg-E-Zigaretten sollen zukünftig unabhängig von ihrer Ladenfläche und dem Kauf eines Neugerätes, dazu verpflichtet werden Altgeräte zurückzunehmen. Dafür wird jedoch eine Übergangsfrist bis 2026 eingeräumt.
Dieses novellierte ElektroG4 soll nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Quellen