FAQ Verpackungsverordnung
UPDATE: Nach Annahme durch das EU-Parlament am 24. April und des Europäischen Parlaments am 27.11.2024 hat nun auch der Europäische Rat am 16.12.2024 die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) formell verbschiedet. Dies markiert den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Mit Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt im Januar 2025 tritt die Verordnung 20 Tage danach in Kraft. Die neuen Regeln gelten dann 18 Monate später, ab Mitte 2026.
Diese neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und bringt einheitliche Vorschriften für alle Mitgliedstaaten, ohne Raum für nationale Anpassungen.
Eine Übersicht über alle kommenden Vorgaben und Vorschriften finden Sie hier. Dies umfasst die acht Hauptthemen:
- Recyclingfähigkeit: Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung
- Mindestrezyklatanteile
- Kompostierbarkeit und Minimierung
- Kennzeichnungspflichten
- Verbot von Mogelverpackungen
- Beschränkung hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate
- Transportverpackungen / Wiederverwendungssysteme
- Umverpackungen