Hohes Potenzial zur Steigerung der Getrennterfassung und der Sortierung
Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung zeigt, dass Ziele und Vorgaben klar verfehlt werden.
Sowohl bei der Sortierung als auch beim Recycling fallen die Ergebnisse deutlich niedriger aus als gesetzlich vorgeschrieben, so das Ergebnis der vor kurzem veröffentlichte Studie des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH und der u. e. c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH im Auftrag des Umweltbundesamts. Die Verordnung entfalte dadurch in der Praxis die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung zum Ausbau des Recyclings nicht, so das Fazit der StudienautorInnen. Gründe dafür seien die Unschärfe im Verordnungstext, eine unzureichende Umsetzung seitens der Abfallerzeugenden sowie behördliche Vollzugsdefizite.
Untersucht wurde der Stand der Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) mit dem besonderen Fokus auf die Entwicklung der seit 2019 zu ermittelnden Sortier- und Recyclingquoten der Vorbehandlungsanlagen und deren Behandlungskonzepte sowie die derzeitige Praxis der Abfallerfassung in Gewerbebetrieben.