01. August 2022

FAQ Betriebliches Abfallmanagement

Klimakrise, Biodiversitätsverlust, Umwelt- und Meeresverschmutzung, Energiekrise, Rohstoffmangel – nur eine Auswahl der aktuellen Themen für unsere Gesellschaft und Probleme, die Unternehmen vor zunehmende Herausforderungen stellen. Ein nachhaltiges Abfallmanagement, das priorisiert nach Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und erst schlussendlicher Beseitigung (KrWg §6), ist dabei ein wichtiger Baustein für die Bewältigung und ein entscheidender Ansatzpunkt für ein mögliches Wirtschaftswachstum ohne negative Umweltauswirkungen.

Was bedeutet dies also für mein Unternehmen? Welche Pflichten habe ich? Und wie kann ich zu einem bestmöglichen Umwelt- und Ressourcenschutz beitragen?

Was ist Abfall und Abfallentsorgung überhaupt?
In der Betriebswirtschaftslehre ist Abfall als „bei der Bearbeitung von Werkstoffen und beim Betrieb von Anlagen unvermeidbar anfallendes Material, das keine oder nur begrenzte Verwertung finden kann“1 definiert. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in §3(1) hingegen sagt, dass Abfälle alle Stoffe und Gegenstände sind, deren sich der Besitzende entledigen will oder muss und unterscheidet dabei nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung. Unter Abfallverwertung fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, enthaltene Wertstoffe optimal zu nutzen. Hierzu zählen das Recycling, die mechanisch-biologische Behandlung und die thermische Verwertung. Abfallbeseitigung meint die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte durch Überführung auf eine Deponie oder in ein Endlager.

Was sind gewerbliche Siedlungsabfälle?
Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind dabei Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind und nach Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Dies sind z.B. Papier&Pappe, Glas, Kantinenabfälle, Textilien, Reinigungsmittel, Öle&Fette, Holz, Kunststoffe, Metalle, Sperrmüll, etc. Relevant ist hierbei ebenfalls sogenannter Sonderabfall, der als gefährlich deklariert ist und gesondert entsorgt werden muss.
Rechtliche Regelungen für Gewerbeabfälle sind in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) enthalten.

Was ist die GewAbfV?
Das Ziel der GewAbfV ist ein möglichst nachhaltiges gewerbliches Abfallmanagement, dass den Anteil an Müll zur Verbrennung reduziert und Recyclingquoten erhöht.

Mit der Novellierung 2017 wurden daher die Pflichten und Anforderungen an eine gewerbliche Abfallentsorgung deutlich verschärft. Es wurde eine grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen nach

  • Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier,
  • Glas,
  • Kunststoffen,
  • Metallen,
  • Holz,
  • Textilien,
  • Bioabfällen nach § 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; unterteilt nach verpackten Bioabfällen, insbesondere verpackten Lebensmittelabfällen, und unverpackten Bioabfällen

eingeführt (§3 (1)). Eine gemischte Erfassung mit anschließender Sortierung ist nur im Ausnahmefall unter technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zulässig, wobei die Beweispflicht gegenüber den Behörden beim Unternehmen liegt und nur noch in wenigen Sonderfällen anerkannt wird. Weiterhin ist eine umfangreiche Dokumentation der Abfälle und Abfallströme vorgeschrieben.

Wieso ein Abfall- bzw. Stoffstrommanagement in meinem Unternehmen?
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (und der Vermeidung von hohen Strafzahlungen) kann eine Optimierung ihrer Stoffströme und ein professionelles Abfallmanagement nicht nur zu einer deutlichen Reduzierung Ihrer Kosten und Ihres Ressourceneinsatzes führen, sondern trifft auch das hochaktuelle Thema Nachhaltigkeit und die zunehmenden Anforderungen von Seiten der Kunden und Kundinnen. Sie schaffen ein resilientes, kreislauffähiges System, das zukunftsfähig optimale Stoffströme und Ihre Produktion sicherstellt. Zusätzlich können Sie notwendige Dokumentationen und Messgrößen bspw. für EMAS, ISO 14001 oder das Lieferkettengesetz unkompliziert, schnell erfassen und verbessern.

Wie meistere ich erfolgreich mein Abfallmanagement?
Betriebliches Abfallmanagement fängt vielleicht bei der richtigen Mülltrennung an, ist aber viel komplexer und kann deutlich weitergehen; von der Behälterauswahl und einer effizienten Logistik, über die Betriebsmitteloptimierung, die Verhandlung von Konditionen und Vergütungen mit Entsorgern bis hin zur Verpackungsgestaltung. Abfall betrifft jeden Bereich Ihres Unternehmens.

Wir betreuen alle Projekte zur Optimierung des gewerblichen Abfallmanagements ganzheitlich, mit gebündelter Kompetenz und der leidenschaftlichen Überzeugung, mit vollem Einsatz die (Um-)Welt besser zu machen. Unsere Arbeit umfasst dabei einen bewährten Prozess in vier Phasen:

  • Abfallanalyse und Auswertung inkl. der Logistikaufnahme
  • Optimierungsansätze und Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes
  • Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen
  • Erfolgskontrolle mit Hilfe des Abfallmonitoring

Dabei verlieren wir nie das definierte Ziel aus den Augen: Lösungen, die optimale Wirtschaftlichkeit mit minimalem Aufwand und maximaler Wirkung verbinden.

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1 Gabler Wirtschaftslexikon